Forschungsauftrag
Das Grundgesetz schreibt vor, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.
Das bedeutet, dass niemand die Würde eines anderen verletzen darf. Verletzen kann man auf vielerlei Weise:
jemanden ausgrenzen, verspotten, einem etwas wegnehmen, das ihm viel bedeutet, oder ihn zu etwas zwingen, das er nicht tun will.
Der Staat muss die Menschenwürde achten und dafür sorgen, dass das Grundgesetz beachtet wird. Alle anderen Gesetze, die auf das Grundgesetz aufbauen, müssen sich an diesen ersten Artikel des Grundgesetzes halten.
Auch Menschen, die behindert sind, müssen würdevoll behandelt werden. Auch sie brauchen den Schutz der Gemeinschaft. Weder der Staat noch andere Menschen dürfen die Würde eines anderen verletzen.

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